NUTZWERTGUTACHTEN
Ein Nutzwertgutachten ist ein Gutachten eines Sachverständigen zur Ermittlung der Nutzwerte der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte, die für die Größe der Eigentumsanteile der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte im Grundbuch maßgebend sind.
Ein Nutzwertgutachten ist daher nur bei Wohnungseigentum erforderlich. Umgangssprachlich wird oft auch von Parifizierungsgutachten oder Parifizierung gesprochen - was genau dasselbe bedeutet.
Wohnungseigentumsobjekte sind die einzelnen Teile einer Liegenschaft, an denen Wohnungseigentum begründet werden kann.
Es gibt beispielsweise folgende Arten von Wohnungseigentumsobjekten:
Wohnungen
Büros
Lager
Geschäftslokale
Garagen
KFZ -Abstellflächen
Grundsätzlich muss ein Wohnungseigentumsobjekt baulich klar abgegrenzt sein und eine wirtschaftlich sinnvolle Einheit bilden. Ein kleines Kellerabteil von 2 m² kann daher kein eigenes Wohnungseigentumsobjekt bilden - es kann nur als Zubehör zu einem Wohnungseigentumsobjekt, z.B. einer Wohnung, parifiziert werden.